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Aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung und Auslegungshinweise Stand 22.02.2022

Meldung aus Neu-Eichenberg

Das hessische Corona-Kabinett hat wie angekündigt die geplanten Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Am 21.02.2022 wurde die 7. Verordnung zur Anpassung der Coronaschutzverordnung (CoSchuV) online gestellt und damit verkündet.

Diese setzt die Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16.02.2022 um.

 

Wesentliche Änderungen sind

 

Ab 22.02.2022:

  • Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen
  • tägliche Testung in den Schulen nach einem positiven Fall wird auf sieben Tage verkürzt
  • größere Veranstaltungen im Freien können über die Vorgaben des § 16 Abs. 1 Nr.1 CoSchuV hinaus im Einzelfall genehmigt werden bis zur Grenze der ab 04.03.2022 geltenden Beschränkungen.

 

Ab 04.03.2022:

  • 3G bei Veranstaltungen bis 500 Personen
  • Über 500 Personen hinaus 2GPlus bei 60% Auslastung und max. 6.000 Personen im Innenbereich und 75% bei max. 25.000 Personen im Freien
  • 3G im Gastgewerbe, bei Sport und Freizeitangeboten, Museen etc.
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur etc.)
  • Diskobetrieb im Innenbereich mit 2GPlus und Kapazitätsbeschränkung auf 60% (draußen 2G, 75%).

 

Ab 07.03.2022

  • Wegfall der Maskenpflicht im Schulunterricht am Platz

 

In Anlage übersenden wir die jeweiligen Fassungen der CoSchuV sowie die bereits aktualisierten Auslegungshinweise.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr