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Aktuelle Hinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung

Meldung aus Neu-Eichenberg

Im Downloadbereich finden Sie die aktualisierten Auslegungshinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung mit Stand vom 13.01.2022, die 4. Anpassungsverordnung zur Coronavirus-Schutzverordnung nebst Begründung und die Coronavirus-Schutzverordnung in der Lesefassung (Stand 17.01.2022).

 

Mit dieser Verordnung wurden im wesentlichen die bisherigen Regelungen bis zum 10. Februar 2022 verlängert.

 

Die am vergangenen Freitag gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werden im Hinblick auf die beschlossenen Änderungen der Quarantäneregelungen voraussichtlich in der nächsten Woche nach einer Änderung der Schutzmaßnahmen-AusnahmeVO des Bundes umgesetzt.

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr