Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Begründung zur siebten Verordnung zur Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 21. Dezember 2020

Meldung aus Neu-Eichenberg

Im Downloadbereich finden Sie die Begründung zur siebten Verordnung zur Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 21. Dezember 2020 

 

sowie die

 

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-verordnung) vom 26. November 2020 (Lesefassung stand 21.12.2020)

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr