- 20.11.2025 Hebenshäuser Bach wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
- 13.11.2025 Kommunalwahlen am 15.03.2026
- 09.12.2025 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises schließt vom 24.12.25 bis zum 01.01.26
- 05.12.2025 Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025
- 03.11.2025 Jahresverbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwasserentgelte 2025
- 20.11.2025 Hebenshäuser Bach wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
- 13.11.2025 Kommunalwahlen am 15.03.2026
- 09.12.2025 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises schließt vom 24.12.25 bis zum 01.01.26
- 05.12.2025 Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025
- 03.11.2025 Jahresverbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwasserentgelte 2025
Corona-Virus: 308 Gesamtfälle, 45 Erkrankte, 247 Genesene, 16 Verstorbene
Meldung aus Neu-EichenbergAm heutigen Samstag liegt die Zahl der bis jetzt im Werra-Meißner-Kreis mit dem Corona-Virus Infizierten bei 308. In den letzten sieben Tagen gab es im Werra-Meißner-Kreis 42 Neuinfektionen. 247 Infizierte sind inzwischen genesen. Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 45 Personen (Bad Sooden-Allendorf: 2, Eschwege: 4, Großalmerode: 1, Hessisch Lichtenau: 2, Witzenhausen: 36). Todesfälle sind insgesamt 16 zu beklagen. Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 2 positiv getestete Patienten auf der normalen Isolierstation ohne Beatmung behandelt.
Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit 320 Personen in Quarantäne.
Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 4 bis 98 Jahren.
Etwaige Abweichungen zu den Angaben des RKI ergeben sich durch Verzögerungen in der Meldekette.
Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Seit dem 8. August 2020 müssen alle Reiserückkehrenden aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches bescheinigt, dass sie nicht an Covid-19 erkrankt sind. Wer dies nicht vorlegen kann, muss sich in Deutschland einem Test unterziehen. Diesen Test können die Reiserückkehrer an Flughäfen, bei niedergelassenen Ärzten oder den von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren machen. Bis zur Vorlage der genannten Bescheinigungen muss der Reiserückkehrer eine Quarantäne einhalten, welche ausschließlich vom Gesundheitsamt aufgehoben werden kann.
Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete ist einzusehen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html




