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Hebenshäuser Bach wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert

Meldung aus Neu-Eichenberg

Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll der Hebenshäuser Bach im Auftrag der Gemeinde Neu-Eichenberg renaturiert werden. Im ersten Schritt wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Vorschläge für die Renaturierung des Hebenshäuser Bachs zu erarbeiten. Dafür werden Beteiligte ab dem 24.11.2025 das Gewässer besichtigen und die erforderlichen Grundlagen am Hebenshäuser Bach aufnehmen. 

 

Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie deren Ufer und Auenbereiche. Besonders im Fokus steht dabei die barrierefreie Durchwanderbarkeit für alle Organismen in Bächen und Flüssen. Darüber hinaus sollen die Struktur und das Umfeld des Gewässers verbessert werden. 

 

Natürliche Bäche und Flüsse - Hintergrund

Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an. Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Gemeinde Neu-Eichenberg ist zur Unterhaltung des Hebenshäuser Bachs und somit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Der Zeitplan zur Umsetzung der WRRL und Erreichen der Planungsziele sieht für die gesamte EU, inkl. der Ausnutzung von Verlängerungszeiträumen, das Jahr 2027 vor.

Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs hat sich die Gemeinde Neu-Eichenberg mit dem Hebenshäuser Bach beworben und wurde für das Programm ausgewählt. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit bis zu 95 % vom Land Hessen übernommen.

Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.wildebaechehessen.de