- 20.11.2025 Hebenshäuser Bach wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
- 13.11.2025 Kommunalwahlen am 15.03.2026
- 09.12.2025 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises schließt vom 24.12.25 bis zum 01.01.26
- 05.12.2025 Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025
- 03.11.2025 Jahresverbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwasserentgelte 2025
- 20.11.2025 Hebenshäuser Bach wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
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- 05.12.2025 Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025
- 03.11.2025 Jahresverbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwasserentgelte 2025
Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025
Meldung aus Neu-EichenbergFür Geflügelhalter mit einem Bestand von mehr als 350 Tieren bleibt eine Aufstallungspflicht weiterhin bestehen.
Für alle übrigen Geflügelhalter unter 350 Tieren entfällt die Aufstallungspflicht und alle angeordneten Verbote der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025.
Dies basiert auf einer erneuten Risikobewertung des Veterinäramtes des Werra-Meißner-Kreises, da es seit dem 24. Oktober 2025 keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreisgebiet mehr aufgetreten sind.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Werra-Meissner-Kreises telefonisch unter 05651/302-25000 oder per E-Mail an zur Verfügung.




