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Teilaufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025

Meldung aus Neu-Eichenberg

Für Geflügelhalter mit einem Bestand von mehr als 350 Tieren bleibt eine Aufstallungspflicht weiterhin bestehen. 

Für alle übrigen Geflügelhalter unter 350 Tieren entfällt die Aufstallungspflicht und alle angeordneten Verbote der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 24. Oktober 2025.

Dies basiert auf einer erneuten Risikobewertung des Veterinäramtes des Werra-Meißner-Kreises, da es seit dem 24. Oktober 2025 keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreisgebiet mehr aufgetreten sind. 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Werra-Meissner-Kreises telefonisch unter 05651/302-25000 oder per E-Mail an  zur Verfügung.