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Auslegungshinweis zur 4. VO zur Bekämpfung des Corona Virus (Gültig ab 20.04.2020 bis 03.05.2020)

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Sie wurde zuletzt durch Artikel 4 der sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus am 18.04.2020 geändert.

 

Nähere Details zur

  • Zuständigkeit
  • Übersicht
  • Dies ist erlaubt
  • Dies ist nicht erlaubt
  • Mischgeschäfte
  • Hygieneregeln

 

entnehmen Sie bitte dem anliegenden Download-Dokument.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr