Auslegungshinweis zur 4. VO zur Bekämpfung des Corona Virus (Gültig ab 20.04.2020 bis 03.05.2020)

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Sie wurde zuletzt durch Artikel 4 der sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus am 18.04.2020 geändert.

 

Nähere Details zur

  • Zuständigkeit
  • Übersicht
  • Dies ist erlaubt
  • Dies ist nicht erlaubt
  • Mischgeschäfte
  • Hygieneregeln

 

entnehmen Sie bitte dem anliegenden Download-Dokument.