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Mitteilung zu Trauerfeiern

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Werra-Meißner-Kreis spricht Empfehlungen zu Trauerfeiern und Bestattungen aus.

Demnach darf eine Trauerfeier nicht mehr in den Friedhofskapellen statt finden und es dürfen nicht mehr als 20 Personen (dazu zählen auch Pfarrer, Bestatter etc.) einer Trauerfeier beiwohnen.

 

Weitere Details können Sie dem unten stehenden Dokument entnehmen.

 

Die Friedhofsverwaltung Neu-Eichenberg schließt sich diesen Empfehlungen an, bitte beachten Sie diese bei Bestattungen auf Friedhöfen der Gemeinde Neu-Eichenberg.

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr