Mitteilung zu Trauerfeiern

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Werra-Meißner-Kreis spricht Empfehlungen zu Trauerfeiern und Bestattungen aus.

Demnach darf eine Trauerfeier nicht mehr in den Friedhofskapellen statt finden und es dürfen nicht mehr als 20 Personen (dazu zählen auch Pfarrer, Bestatter etc.) einer Trauerfeier beiwohnen.

 

Weitere Details können Sie dem unten stehenden Dokument entnehmen.

 

Die Friedhofsverwaltung Neu-Eichenberg schließt sich diesen Empfehlungen an, bitte beachten Sie diese bei Bestattungen auf Friedhöfen der Gemeinde Neu-Eichenberg.