- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Stillgelegte ökologische Vorrangflächen dürfen genutzt werden
Meldung aus Neu-EichenbergDer Fachdienst Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit in den letzten Wochen und der damit verbundenen Futterknappheit der Aufwuchs von stillgelegten ökologischen Vorrangflächen im Werra-Meißner-Kreis ab sofort zu Futterzwecken (Beweidung/Schnittnutzung) genutzt werden kann.
Eine Nutzung der Brachflächen für die landwirtschaftliche Erzeugung darf nicht erfolgen, so dass auch eine Nachsaat mit dem Ziel der Futtererzeugung nicht zulässig ist. Von der Ausnahmemöglichkeit sind nicht die mit „Honigpflanzen genutzten brachliegenden Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) umfasst, unabhängig davon, ob es sich um ein- oder mehrjährige Arten handelt. Diese Ausnahmeregelung gilt befristet für das Jahr 2019.




