Stillgelegte ökologische Vorrangflächen dürfen genutzt werden

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Fachdienst Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit in den letzten Wochen und der damit verbundenen Futterknappheit der Aufwuchs von stillgelegten ökologischen Vorrangflächen im Werra-Meißner-Kreis ab sofort zu Futterzwecken (Beweidung/Schnittnutzung) genutzt werden kann.

 

Eine Nutzung der Brachflächen für die landwirtschaftliche Erzeugung darf nicht erfolgen, so dass auch eine Nachsaat mit dem Ziel der Futtererzeugung nicht zulässig ist. Von der Ausnahmemöglichkeit sind nicht die mit „Honigpflanzen genutzten brachliegenden Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) umfasst, unabhängig davon, ob es sich um ein- oder mehrjährige Arten handelt. Diese Ausnahmeregelung gilt befristet für das Jahr 2019.