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„Starke-Familien-Gesetz“ – Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zum 1. August 2019 verbessert

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Bundesrat hat am 12. April dem „Starke-Familien-Gesetz“ zugestimmt. Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ werden Familien mit geringen und mittleren Einkommen künftig stärker finanziell unterstützt und Kinderarmut bekämpft. Neben einer Anpassung des Kinderzuschlages (von max. 170 Euro auf 185 Euro und deutliche Vereinfachung für Alleinerziehende), verbessern und vereinfachen sich ab dem 01.08.2019 auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

 

So wird das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet mit Stiften, Heften sowie Taschenrechner in das neue Schuljahr starten können. Die Zahlungen in Höhe von 100 € zum 1. August sowie 50 € zum 1. Februar eines jeden Schuljahres erfolgen als direkte Geldleistung auf das Konto der Leistungsberechtigten.

Haben Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen Anspruch auf die Schulbedarfspauschale nach § 6b BKKG (bei Bezug von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag), muss der Schulbedarf beim Werra-Meißner-Kreis schriftlich beantragt werden.

 

Eine große Vereinfachung stellt der Wegfall der Eigenanteile dar. Das Mittagessen in Kita´s, Schule und Hort ist für die betroffenen Kinder künftig kostenlos.

Auch die Bus- und Bahnfahrkarte bzw. das Schülerticket Hessen wird vollumfänglich bezuschusst da auch hier der bisherige Eigenanteil von 5 Euro entfällt.

 

Ebenfalls wird Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, Nachhilfeunterricht in Anspruch zu nehmen. Denn auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

 

Um eine Teilnahme zum Beispiel in Vereinen, in Musikschule, an Schwimmkursen besser zu ermöglichen, erhöht sich auch der Teilhabebeitrag von bisher 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat.

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.

 

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbereich des SGB II sind Anträge bei dem örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen.

Für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch  XII, Asylbewerberleistungs-gesetz oder von Wohngeld und Kindergeld-zuschlag sind Anträge bei dem Fachbereich 4 Jugend, Familie, Senioren und Soziales des Werra-Meißner-Kreises einzureichen.

 

Für Probleme oder Fragen bei der Antragsstellung zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können sich Anspruchsberechtigte an unsere Mitarbeiterin

Anne Stützer, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, Tel.: 05651/302-4436, anne.stuetzer@werra-meissner-kreis.de wenden.

 

Die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie einen Informationsflyer

finden Sie auf www.werra-meissner-kreis.de und www.familiennetz-wmk.de.

 

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die wichtigsten Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst:

 

Siehe hierzu die anliegende Pressemitteilung.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

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