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Aufhebung Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Logistik“ sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplans

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

 

Die Gemeinde Neu-Eichenberg hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 beschlossen, die Entwürfe (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Neu-Eichenberg (Aufhebung Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Logistik“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplans) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Anlass und Ziel der Bebauungsplanaufhebung bildet die Überführung des bestehenden „Sondergebiets Logistik“ aus Gründen des Erhalts der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden und der Sicherung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie aus Gründen des Umwelt-, Klima- und Anwohnerschutzes in den unbeplanten Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Entwicklung der Planungsfläche als „Sondergebiet Logistik“ soll insofern entfallen. Gleichzeitig soll für den Geltungsbereich Teil 1 die Änderung des Flächennutzungsplans (11. Änderung) erfolgen. Ebenso aufgehoben werden die für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehenen Teilbereiche (Teil 2) des Bebauungsplans.

 

Die Lage der Geltungsbereiche ist den beigefügten Übersichts- und Lageplänen zu entnehmen.

 

Teil 1: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teil 1) und der Änderungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich am südöstlichen Ortsrand von Hebenshausen südöstlich der Ortsrandstraße „Meierbreite“ und östlich der B 27. 

 

Teil 2: (naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen)

  • Abschnitt 1: Der Abschnitt 1 liegt westlich und östlich von Marzhausen am Gewässer „Molle“ und ist in zwei weitere Teilabschnitte 1.1 und 1.2 unterteilt.
  • Abschnitt 2: Der Abschnitt 2 liegt am Gewässer „Hüttenborn“ westlich von Berge.
  • Abschnitt 3: Der Abschnitt 3 befindet sich am „Bessientalsbach“ südlich von Eichenberg.

 

 

Die Entwürfe zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 „Sondergebiet Logistik“ sowie zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 28. September 2023 bis einschließlich 03. November 2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
 


Stolle, Bürgermeister
Neu-Eichenberg, den 20. September 2023


Im Internet bereitgestellt am 22.09.2023: