Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Meldung aus Neu-Eichenberg

 

 

Ausflüge und Klassenfahrten

 

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten organisiert, können hierfür die erstandenen Kosten in bestimmter Höhe übernommen werden.

 

Schulbedarf

 

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung aktuell zum 1. August

116 Euro und zum 1. Februar weitere 58 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner, Stifte, Schreibhefte usw. sollen dadurch erleichtert werden.

 

Schülerbeförderungskosten

 

Wenn die Fahrtkosten zur Schule für Schüler und Schülerinnen ab der Oberstufe nicht von Dritten finanziert werden, können die Schülerbeförderungskosten (auch das Schülerticket Hessen) über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden. Voraussetzung ist hier eine Entfernung von mindestens 3 km zur nächstgelegenen Schule.

 

Nachhilfe

 

Schüler und Schülerinnen benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die Lerndefizite zu beheben, kann eine außerschulische ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden.

 

Mittagessen

 

Bieten die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinsames Mittagessen an, können die Kinder sowie die Schüler und Schülerinnen ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

 

Kontakt

 

Für Informationen oder Fragen bei der Antragsstellung zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können sich Anspruchsberechtigte an die Mitarbeiterinnen Anne Stützer, Telefonnummer 05651/302-4436 oder E-Mail: und an Angela Heckmann unter Telefonnummer 05651/302-1488 oder E-Mail: wenden.

 

Die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie einen Informationsflyer finden sich auf der Homepage des Werra Meißner Kreises unter www.werra-meissner-kreis.de sowie unter www.familiennetz-wmk.de.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr