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Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser nur unter Einhaltung der 3G-Regel

Meldung aus Neu-Eichenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neu-Eichenberg, 

 

aufgrund der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist eine Nutzung der öffentlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser / Bürgertreff / Haus des Sports) nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich; Ausnahmen für Kinder ergeben sich aus der Anlage zur aktuellen Verordnung.

Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin der gegenüber der Gemeinde Neu-Eichenberg die öffentliche Einrichtung anmietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass die 3G-Regelung auch umgesetzt wird. 

 

Bei Getesteten gilt, dass ein Testergebnis einer öffentlichen Teststelle nicht älter als 24 Stunden alt sein darf; ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. 

 

Im Übrigen wird auf die Notwendigkeit der Kontaktdatenerfassung und ein erforderliches Hygienekonzept verwiesen.

 

Diese Regelung gilt ab dem 11.11.2021 und bis auf Weiteres. 

 

Jens Wilhelm

Der Bürgermeister

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr