- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Auflagen zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
Meldung aus Neu-EichenbergLiebe Bürgerinnen und Bürger,
eine Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist ab 13. Mai 2020 unter strengen Regeln wieder möglich.
- Pro 5 m² Grundfläche darf nur eine Person eingelassen werden.
DGH Eichenberg Dorf = 28 Personen
Gemeinschaftsraum Eichenberg Bahnhof= 17 Personen
Haus des Sports Hebenshausen (Raum oben) = 28 Personen
DGH Hermannrode Raum OG = 5 Personen
DGH Hermannrode Raum EG = 12 Personen
DGH Marzhausen= 10 Personen
Die Hinweise/Auflagen zur Nutzung der jeweiligen Dorfgemeinschaftshäusern finden Sie im Download.
Der Bürgertreff in Hebenshausen steht weiter ausschließlich der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Eine Nutzung durch Vereine und Verbände ist im Bürgertreff noch nicht möglich.




