- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Informationen zu den Kommunalwahlen 2026
Meldung aus Neu-Eichenberg
Am 15. März 2026 finden die Kommunalwahlen im Land Hessen statt. Gewählt wird in der Gemeinde Neu-Eichenberg die Gemeindevertretung (Gemeindewahl) und der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises.
Wahlberechtigt für die Gemeindewahl sind Personen, die am Wahltag
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde/Stadt wohnen oder ihren dauernden Aufenthalt haben (Sie müssen also mindestens seit dem 1. Februar 2026 in der Gemeinde/Stadt ihren Wohnsitz [bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung] haben, oder ihren dauernden Aufenthalt haben, ohne einen Wohnsitz zu haben.).
Die unter Nr. 3 genannte Sechswochenfrist gilt entsprechend für die Kreiswahl; wahlberechtigt ist daher nur jemand, der am Wahltag im Ortsbezirk und im Landkreis seit mindestens sechs Wochen den Wohnsitz (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) oder dauernden Aufenthalt hat.
Wählen können nur Personen, die in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung (Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am
1. Februar 2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, und Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren dauernden Aufenthalt in der Gemeinde/Stadt haben, ohne einen Wohnsitz zu haben, können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl beim Gemeindevorstand zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Wahlberechtigten enthalten.
Die Gemeinden machen spätestens am 19. Februar 2026 öffentlich bekannt, von wem zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen, wo, wie lange und zu welchen Tageszeiten an den Tagen vom
23. Februar bis 27. Februar 2026 die Wählerverzeichnisse zur Einsicht bereitgehalten und eingesehen werden können.
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 22. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahlraums einschließlich einer Kennzeichnung, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten im eigenen Interesse durch Einsichtnahme in das ausgelegte Wählerverzeichnis nachprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind; sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie Einspruch beim Gemeindevorstand Neu-Eichenberg einlegen.
In Hessen wird am 15.03.2026 nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Das Wahlamt hält für die Bürgerinnen und Bürger Musterstimmzettel bereit, die Sie gerne dort abholen oder anfordern können; auch für sonstige Fragen steht Ihnen das Wahlamt zu Verfügung.
Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zur Kommunalwahl 2026.
Gemeinde Neu-Eichenberg
Wahlamt
Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg
Tel.: 05504/9989-000 E-Mail:




