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Kommunalwahlen am 15.03.2026

Meldung aus Neu-Eichenberg

In Hessen finden am Sonntag, dem 15. März 2026 die nächsten Kommunalwahlen statt. Bei den Wahlorganisationen in den Verwaltungen, so auch in Neu-Eichenberg, laufen die Vorbereitungen bereits an.

 

Für die Parteien und Wählergruppen liegt der Fokus momentan bei der Aufstellung der Listen mit den Bewerberinnen und Bewerbern. Hierzu werden die nachfolgenden Informationen gegeben, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

 

Wie werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt?

Die Aufstellung erfolgt in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei bzw. Wählergruppe. Dabei sind einige demokratische Grundregeln einzuhalten.

 

Im Einzelnen geht es darum, dass

  • mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zugegen sind,

  • jedes Mitglied Vorschläge machen kann,

  • alle Bewerberinnen und Bewerber sich persönlich und ihre Ziele vorstellen dürfen,

  • die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern angestrebt wird,

  •  eine geheime Abstimmung über die Nominierung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt,

  • eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung benannt wird sowie

  • eine Niederschrift der Versammlung angefertigt wird.

Der daraus resultierende Wahlvorschlag ist rechtzeitig, spätestens bis zum Montag, dem 05. Januar 2026 um 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl;

§ 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz -KWG-) im Büro der Wahlleiterin der Gemeinde Neu-Eichenberg, Lange Straße 27 in 37249 Neu-Eichenberg einzureichen.

 

Was muss ein Wahlvorschlag zwingend enthalten?

Für jeden Wahlvorschlag müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung

  • Namen, Anschriften und Unterschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung

 

Außerdem sind dem Wahlvorschlag als Anlage beizufügen:

  • Liste der Bewerberinnen und Bewerber mit Angabe des Vor- und Nachnamens sowie ggf. auch des Geburtsnamens, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Geburtsort, Anschrift der Hauptwohnung

  • Zustimmungserklärung aller Bewerberinnen und Bewerber

  • Bescheinigung der Wählbarkeit aller Bewerberinnen und Bewerber

  • Unterstützungsunterschriften - sofern notwendig! -

  • Niederschrift über die Versammlung, in der der Wahlvorschlag aufgestellt wurde

Die notwendigen Vordrucke können von der Website des Landeswahlleiters für Hessen https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger heruntergeladen werden.

 

Sie werden auf Wunsch auch in Papierform von der Wahlleiterin der Gemeinde Neu-Eichenberg zur Verfügung gestellt.

 

Wann braucht ein Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften und wie viele sind das dann?

Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen im aktuellen kommunalen Gremium (z.B. Gemeindevertretung) oder im Hessischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln.

 

In diesem Fall gilt:

  • Es sind mindestens doppelt so viele Unterschriften nötig, wie Sitze im jeweiligen kommunalen Gremium zu vergeben sind (z.B. Gemeindevertretung der Gemeinde Neu-Eichenberg: Bei 15 für das Gremium zu wählenden Mitgliedern sind somit mindestens 30 Unterstützungsunterschriften notwendig).

  • Unterstützerinnen und Unterstützer eines Wahlvorschlags müssen zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift wahlberechtigt sein.

     

Das entsprechende Formular für Unterstützungsunterschriften erhalten Parteien bzw. Wählergruppen nach erfolgter Bewerberaufstellung in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg im Büro der Wahlleiterin der Gemeinde Neu-Eichenberg, Lange Straße 27 in 37249 Neu-Eichenberg, Zimmer 6.

 

Welche Rollen spielen die Vertrauenspersonen?

Jede Wahlvorschlagsliste benötigt eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson; diese werden in der Nominierungsversammlung der Partei oder Wählergruppe bestimmt.

 

Die Vertrauenspersonen vertreten den Wahlvorschlagsträger gegenüber der Wahlleitung und tragen Verantwortung für:

  • Änderungen oder Rückzug des Wahlvorschlags

  • Kommunikation jeglicher Art mit der Wahlleitung

  • Abgabe von verbindlichen Erklärungen gegenüber der Wahlleitung

     

Wer entscheidet eigentlich über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge?

Die bis zur Einreichungsfrist am Montag, dem 05. Januar 2026 um 18:00 Uhr eigegangenen und von der Wahlleiterin vorgeprüften Wahlvorschläge werden dem Wahlausschuss der Gemeinde Neu-Eichenberg zur abschließenden Prüfung vorgelegt; der Wahlausschuss entscheidet am

16. Januar 2025, 18:00 Uhr (58. Tag vor der Wahl) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Danach werden diese veröffentlicht.

 

 

Wahlleiterin Nadine Junghans
Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg 
Tel: 05504/9989-002

E-Mail: