Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - Einführung des Online-Antrags

Meldung aus Neu-Eichenberg

Seit dem 01.01.2024 kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden. Die Antragstellung efolgt über das Online-Portal "gemeinsam online".

 

Der beigefügte Link ist auch auf der Homepage des Werra-Meißner-Kreises hinterlegt. Hierzu wählen Sie auf der Startseite das Feld "Soziales und Senioren" an. Anschließend wählen Sie "Wohngeld" aus. Hier finden Sie den Link oberhalb der Zuständigkeiten.

 

Es kann sowohl der Mietzuschuss als auch der Lastenzuschuss (Eigenheime) beantragt werden. Um zu entscheiden, welcher Antrag notwendig ist, beachten Sie bitte die Hinweise auf der Homepage oder fragen Sie bei der Wohngeldbehörde nach.

Die Antragstellung für Personen in Heimen oder besonderen Wohnformen kann ebenfalls mit dem Antrag Mietzuschuss erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist online leider noch nicht verfügbar.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr