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Wegfall des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung der Reisepässe zum 01.01.2024

Meldung aus Neu-Eichenberg
Wegfall des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung der Reisepässe zum 01.01.2024 (Bild vergrößern)

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

 

Es besteht dann die Möglichkeit einen Reisepass zu beantragen. 

 

Die Gebühr für Reisepässe erhöht sich zum 01.01.2024 für Personen über 24 Jahre auf 70,00 EUR. 

 

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr