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DRV: Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten ab 1. Januar 2023

Meldung aus Neu-Eichenberg

FRANKFURT AM MAIN. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. Frührentnerinnen und Frührentner hatten bislang eine so genannte Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen. Bei den Altersrenten gibt es nun grundsätzlich keine Begrenzung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes mehr. Durch die neue Regelung sollen die Versicherten eine noch größere Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhalten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten richten sich ab 2023 nach der Lohnentwicklung und werden jährlich angepasst. Hier ist auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zu beachten. Aufgrund der Neuregelungen können erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner innerhalb ihres Leistungsvermögens einen höheren Hinzuverdienst erzielen. Dadurch soll eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gebaut werden. Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherunghessen.de. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.

Frankfurt am Main, 22. Dezember 2022

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