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Beherberungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhötem Infektionsrisiko

Meldung aus Neu-Eichenberg

Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot

Beherbergungsverbot

Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag, 27. Juni, keine Reisenden aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Als Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.

Ausnahmen:

Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.

Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot

International: Informationen des RKI

In Deutschland: Informationen des RKI

  • Kreis Gütersloh (Stand 26.06.2020 10 Uhr)

Die Hessische Landesregierung beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko.

Die Presseinformation vom 26.06.2020 finden Sie im Download.

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr