- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Corona-Virus: - 127 Genesene, - 195 bestätigte Fälle, - 15 Verstorbene
Meldung aus Neu-EichenbergAm heutigen Sonntag liegt die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-MeißnerKreis nach wie vor bei 195. Von den 195 Fällen entfallen 76 auf insgesamt sieben Seniorenheime in denen Personal und/oder Bewohner betroffen sind bzw. waren. Von den sieben betroffen Häusern liegen drei in Bad Sooden-Allendorf und jeweils eins in Eschwege, Herleshausen, Großalmerode und Wanfried. Alle Pflegekräfte in Senioren und Pflegeheimen sowie Pflegediensten werden in einer ersten Runde durch den Kreis kostenlos getestet. Folgetestungen erfolgen weiterhin durch Betriebsärzte und Hausärzte.
Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 5 bis 98 Jahren. Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 13 positiv getestete Patienten behandelt. Davon befinden sich 11 Personen auf der normalen Isolierstation, auf der Intensivstation befinden sich 2 Personen mit Beatmung. Die anderen Betroffenen haben moderate Krankheitsverläufe und können deshalb in heimischer Isolation die Krankheit unter amtsärztlicher Aufsicht auskurieren.
Die Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 110 Personen in Quarantäne. 127 der bisher 195 bestätigten Infizierten sind inzwischen genesen. Todesfälle sind insgesamt 15 zu beklagen.
Status der bisherigen 195 Fälle
inzwischen genesen: 127
derzeit erkrankt: 53
verstorben: 15
Quarantäne für alle Reiserückkehrer
Reiserückkehrer aus allen Ländern sind verpflichtet sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich!




