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PRESSEMITTEILUNG der Kreisversammlung Werra-Meißner der Bürgermeister im Werra-MeißnerKreis (Maskenpflicht auch in Stadt– und Gemeindeverwaltungen)

Meldung aus Neu-Eichenberg

Ab Montag gilt in ganz Hessen einheitlich das verpflichtende Tragen von Mund–NasenSchutzmasken in Geschäften, Banken oder Postfilialen sowie im öffentlichen Personennahverkehr.

 

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis haben sich heute darauf verständigt, dass diese Regelung ab Montag, 27.042020 auch beim Betreten aller Stadt– und Gemeindeverwaltungen gelten sollen.

 

Entsprechende Masken sind vor dem Betreten anzulegen.
 
Da die Verwaltungen vorerst geschlossen bleiben, werden Termine weiterhin nur in dringenden Fällen und nach vorhergehender telefonischer Anmeldung vergeben.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr