Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Corona-Virus: - 23 Genesene, - 95 bestätigte Fälle, - 2 Verstorbene

Meldung aus Neu-Eichenberg

Im Laufe des heutigen Sonntag hat sich die bestätigte Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 83 auf 95 erhöht. Von den 95 Fällen entfallen 41 auf ein Seniorenheim in dem Personal und Bewohner betroffen sind. Die derzeit im Kreis von Ansteckung Betroffenen liegen in einem Altersbereich von 5 bis 98 Jahren. Die Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 200 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Genesenen liegt bei 23. Todesfälle sind nach wie vor 2 zu beklagen. 


Quarantäne für alle Reiserückkehrer 

Reiserückkehrer aus allen Ländern sind verpflichtet sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.

Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich! 

 

Das Land Hessen hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach gilt, dass Reiserückkehrer zwingend nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben. Grundlage ist die entsprechende Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 8. April 2020. Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) hat die Landesregierung dies verordnet. 

 

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR und sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. 
 

Hintergrund ist, dass Aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 weltweit von einem grundsätzlichen Infektionsrisiko auszugehen ist. Wegen unterschiedlicher Surveillancesysteme und Teststrategien sowie zeitlichem Verzug zwischen Infektionszeitpunkt und Meldung lässt sich das tatsächliche Infektionsrisiko oft nicht aus den vorliegenden Meldedaten ablesen. Daher sollte generell erhöhte Vorsicht gelten. 
 
 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr