- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Waldbrandgefahrenstufe 3 - Das Abbrennen von Baum- und Strauchabschnitten ist ab sofort untersagt sowie das Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum
Meldung aus Neu-EichenbergEs besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr!
Die zuständige Ordnungsbehörde darf den Wald sperren.
Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten!
Insoweit wird sich auf den Waldbrandgefahrenindex berufen:
[https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html]
Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden!
Auch das Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum ist laut den Verordnungen der Hessischen Landesregierung zurzeit untersagt.
Ebenso ist das Abbrennen von Baum- und Strauchabschnitten im Garten und auch das Abbrennen in einer Feuerschale ab sofort untersagt.
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde




