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Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz

Meldung aus Neu-Eichenberg

Das Masernschutzgesetz wurde vom Bundestag im Dezember 2019 verabschiedet und tritt zum 1. März 2020 in Kraft.

 

Ab sofort ist es möglich sich auf der Website www.masernschutz.de des Bundesministeriums für Gesundheit informieren. Diese Seite liefert in Form von FAQs Informationen zu den Themen rechtliche Aspekte, Masernerkrankung, Masernimpfung und richtet sich an die Zielgruppen Eltern und Erziehungsberechtigte, Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen und Leitungen von Einrichtungen und Ärzteschaft.

 

Darüber hinaus stehen 

 

Darüber hinaus stehen auf www.masernschutz.de die folgenden Merkblätter zum Download zur Verfügung:

  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz "Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?"
  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für medizinisches Fachpersonal
  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen

 

Aktuell werden vom Land Hessen Handlungsanweisungen erarbeitet, wie das Masernschutzgesetz in Hessen umzusetzen ist. Sobald uns diese zur Verfügung stehen, werden wir die Betroffenen umgehend informieren.

 

Für weitere Nachfragen steht der Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Werra-Meißner-Kreises unter der Telefonnummer 05651 303-25102 zur Verfügung.

 

 

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr