- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Übermittlungs- und Auskunftssperren
Meldung aus Neu-EichenbergÜbermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz –HMG
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 35 Abs. 6 des Hessischen Meldegesetzes (HMG) über die Möglichkeit der Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.
Die amtliche Bekanntmachung Nr. 25/2019 können Sie hier einsehen.




