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WMK-Pressemitteilung: "Landrat Reuß setzt sich für Ortsumgehung Hebenshausen ein"

Meldung aus Neu-Eichenberg

Pressemitteilung

 

Eschwege, den 31. Mai 2016

 

Landrat Reuß setzt sich bei Bund und Land für Ortsumgehung Hebenshausen ein

 

Im Entwurf des neuen Bundesverkehrwegeplans ist vorgesehen, die Ortsumgehung Hebenshausen im Zuge der B 27 vom sogenannten „Vordringlichen Bedarf“ in den „Weiteren Bedarf“ herabzustufen. Landrat Stefan Reuß hat sich deshalb in Schreiben sowohl an den Bundesverkehrsminister sowie an seinen hessischen Amtskollegen gewandt und darauf hingewiesen, dass eine solche Abstufung nicht nachvollziehbar ist. Im Folgenden der Wortlaut des Schreibens:

 

Sehr geehrter Herr Minister,

 

ich wende mich an Sie, um Stellung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nehmen.

 

Im genannten Entwurf ist die Ortsumgehung Hebenshausen vom vordringlichen Bedarf in den weiteren Bedarf herabgestuft worden. Diese Veränderung in der Priorisierung der Maßnahme Ortsumgehung Hebenshausen ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. Die Ortsumgehung Hebenshausen befindet sich seit vielen Jahren aus gutem Grund als vordringliche Maßnahme in der Planung. Der betroffene Abschnitt der B 27 ist nicht nur eine wichtige Gefahrgutumleitungsstrecke der BAB 38, sondern zusätzlich noch eine häufig benötigte Bedarfsumleitungsstrecke der BAB 7, die gerade im Abschnitt zwischen Kassel und Göttingen durch viele Sperrungen der Bundesautobahn 7 häufig bis über die Belastungsgrenze frequentiert wird.

 

Hinzu kommt, dass die Bundesstraße 27 in Abschnitt zwischen der BAB 38 und der BAB 7 bei Fulda vom Schwerlastverkehr als Umfahrungsstrecke der sogenannten Kasseler Berge ebenfalls stark belastet wird. Allein diese verkehrlichen Gründe lassen eine Herabstufung in den weiteren Bedarf aus meiner Sicht nicht zu.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Neu-Eichenberg ein großes Sondergebiet Logistik in unmittelbarer Nähe zur geplanten Ortsumgehung realisieren möchte, dessen verkehrliche Anbindung nur durch einen sachgerechten Ausbau der B 27 möglich ist. Deshalb bitte ich, auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Werra-Meißner-Kreises, der ja durch seine Lage an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ohnehin infrastrukturell bis heute benachteiligt ist, von einer Herabstufung abzusehen.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich deshalb der Herabstufung deutlich widersprechen muss und bitte Sie, die geschilderten Argumente erneut zu bewerten, da diese aus meiner Sicht einen Verbleib der Ortsumgehung Hebenshausen im vordringlichen Bedarf zwingend begründen.

 

Statt einer Abstufung ist es vielmehr geboten, die Planungen nun schnellstmöglich dem Abschluss zuzuführen, um dieses wichtige Verkehrsprojekt zeitnah, insbesondere auch zum Wohle der betroffenen Bevölkerung, umsetzen zu können.

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

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