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Pressemitteilung Werra-Meißner-Kreis

Meldung aus Neu-Eichenberg

Hessen ist jetzt frei von Rinderkrankheit BHV1-Infektion

 

 

Die Europäische Kommission hat das gesamte Land Hessen mit Wirkung vom 17.12.2015 als BHV1-freie Region anerkannt. Dieser Status wird sowohl Vorteile für den Handel mit Rindern mit sich bringen als auch die Tiergesundheit weiter verbessern.

Neben Hessen sind noch 10 andere Bundesländer und die Mitgliedstaaten Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden sowie die Provinzen Aostatal und Bozen in Italien als „BHV1-freie Regionen“ anerkannt. Der Vorteil für hessische Rinderhalter besteht u. a. darin, dass zwischen diesen Regionen und aus diesen Regionen heraus nun ein Handel mit Rindern ohne Beachtung von BHV1-Quarantänevorschriften möglich ist. 

Das bedeutet aber gleichzeitig, dass das Verbringen von Rindern aus anderen Regionen nach Hessen nur unter Einhaltung zusätzlicher tiergesundheitlicher Garantien erlaubt ist, um die Gefahren einer Wiedereinschleppung des Virus und einer Neu-Infektion der Bestände zu reduzieren. So müssen Zucht- und Nutzrinder aus den Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie aus den nicht genannten Mitgliedstaaten vor dem Verbringen in hessische Bestände eine mindestens 30-tägige Quarantäne sowie eine entsprechende Untersuchung (21 Tage nach Quarantänebeginn) durchlaufen. Außerdem muss für jedes dieser Tiere eine besondere BHV1-Bescheinigung vorliegen, auf der die Einhaltung der Quarantäne vom Veterinäramt bestätigt wird. Für das Einstallen in reine Mastrinderhaltungen kann das Veterinäramt erleichterte Bedingungen genehmigen. Ausnahmen gelten auch für Schlachtrinder, die auf direktem Weg zum Bestimmungsschlachthof gebracht werden.

Den großen Erfolg der Tilgung der Tierseuche „BHV1-Infektion des Rindes“ in Hessen, den sich Rinderhalter, Tierärzte in Praxis und Verwaltung sowie die Tierseuchenkasse gemeinsam über Jahre erarbeitet haben und der langfristig Handels- und Exportmöglichkeiten der Rinderhalter verbessert, gilt es zu nutzen und zu schützen.

 

Hintergrund:

Die BHV1-Infektion des Rindes ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bereits seit Anfang der 1990er Jahre bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare Krankheitszeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. Diese Viruseigenschaften machen die Bekämpfung sehr schwierig. Schwere Störungen der Tiergesundheit durch akute Krankheitsverläufe können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Für den Menschen ist das BHV1 jedoch völlig ungefährlich.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
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