- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
- 09.08.2026 Das Schadstoffmobil kommt am 01. September 2026 nach Neu-Eichenberg
- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Planfeststellungsverfahren: Neubau der PWC-Anlage Gieseberg
Meldung aus Neu-EichenbergAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neu-Eichenberg
Planfeststellungsverfahren;
Neubau der PWC-Anlage Gieseberg an der A 38 südöstlich von Elkershausen Fahrtrichtung Halle (Saale) von Betr.-km 3,98 bis Betr.-km 4,80 in der Gemarkung Elkershausen mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Lippoldshausen
- Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden für
Donnerstag, 23.10.2014 um 10.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Friedland, Gr. Sitzungszimmer
Bönneker Str.2, 37133 Friedland
2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten /Betroffenen auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.
4. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sowie auf Betroffene.
6. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
Neu-Eichenberg, 15.09.2014
Rohde-Erfurth
Bürgermeisterin




