- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
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Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
Meldung aus Neu-EichenbergDie anhaltende Hitzeperiode der vergangenen Wochen hat die ohnehin angespannte Situation der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis weiter verschärft. Die Pegelstände sind aufgrund lang andauernder trockener Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) erlassen. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Dies bedeutet, dass die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern nicht mehr erlaubt ist. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Zudem bleibt die Werra als Gewässer erster Ordnung bis auf Weiteres von dem Verbot ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.




