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Kurzfristige Gebührenerhöhung für Personalausweise ab 07. Februar 2026

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits ab 07. Februar 2026.


Erwachsene ab 24 Jahren zahlen künftig 46,00 Euro für einen Personalausweis, statt bisher 37,00 Euro. Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.


Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgt im Bundesgesetzblatt am 07. Februar 2026.