- 02.07.2026 Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
- 12.08.2026 Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises am 21.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen
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- 30.07.2026 Mirabellenernte hat begonnen
- 16.07.2026 Herdenschutzförderung braucht mehr Praxisnähe
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Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Werra-Meißner-Kreis ab sofort untersagt
Meldung aus Neu-EichenbergDie Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse und Seen) erlassen. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Dies bedeutet, dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist. Von diesem Verbot bleibt die Werra als Gewässer erster Ordnung bis auf weiteres ausgenommen.
Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.




