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Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde


Allgemeine Informationen

Rechte der Betroffenen (Auskunftssperren, Widersprüche) bei Datenübermittlungen nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG)

 

Gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde kann in folgenden Fällen widersprochen werden:

  1. Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 35 Abs. 1 HMG)

  2. Auskunft über Meldedaten an Träger für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 35 Abs.2 HMG)

  3. Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften (§ 35 Abs. 3 HMG)

  4. Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 4 HMG)

  5. Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 HMG)

  6. Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet (§ 34 a Abs. 2 HMG)

  7. Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden

Der Widerspruch kann formlos und ohne Begründung bei der Meldebehörde gestellt werden. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun oder bei der Meldebehörde selbst vorzusprechen. Der Eintrag des Widerspruchs ist kostenfrei.

 

Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit das beigefügte Formular und senden es an das:

Einwohnermeldeamt Neu-Eichenberg

Lange Straße 27

37249 Neu-Eichenberg



 


Rechtsgrundlagen

Hessisches Meldegesetz (HMG)


Gebühren

kostenfrei


Ansprechpartner

MitarbeiterInnen der Verwaltung
Lange Str. 27
37249 Neu-Eichenberg

Nadine Junghans
Zimmer 6 (Obergeschoss)
Lange Str. 27
37249 Neu-Eichenberg
Telefon (05504) 99 89 002
Telefax (05504) 99 89 005

Tamara Klein
Zimmer 1 (Erdgeschoss)
Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg
Telefon (05504) 99 89 006
Telefax (05504) 99 89 005


Formulare

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Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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