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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 - Offenlegung gem. § 3 Abs 2 BauGB

Meldung aus Neu-Eichenberg

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 liegt gem. § 3 Abs 2 BauGB vom 19.12.2018 bis zum 25.01.2019 zur  Einsicht in der Gemeindeverwaltung, während der allgemeinen Öffnungszeiten, aus.

 

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 kann in den unten stehenden Dateien, sowie über den Link

http://www.neu-eichenberg.de/bekanntmachungen/index.php

 

eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr