Online-Terminvereinbarung
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro zu vereinbaren.
BITTE BEACHTEN SIE:
Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder unter 5 Jahren
Seit dem 01.05.2025 verwendet die Gemeindeverwaltung das Aufnahmesystem "POINT-ID" der Bundesdruckerei. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es aus technischen Gründen leider nicht möglich ist, Fotoaufnahmen von Kindern unter 5 Jahren durchzuführen.
Sollten Sie ein Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen wollen, welches unter 5 Jahre alt ist, lassen Sie bitte zunächst ein biometrisches Lichtbild bei der Drogeriemarktkette DM oder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen. Dort wird Ihnen ein QR-Code ausgehändigt, den Sie dann beim Termin vorlegen müssen. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf bei der Beantragung des Ausweisdokumentes gewährleistet werden.
Im unteren Bereich können Sie sich informieren, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen.
Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München.
Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY. Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH:
https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/
und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY: https://www.timify.com/de-de/legal/
Termin online vereinbaren
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Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Ihren Termin, wie z.B. vorzulegende Unterlagen und die Gebühren.
Ummeldung innerhalb von Neu-Eichenberg inkl. Änderung deutscher Ausweisdokumente
Wenn Sie in Neu-Eichenberg umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.
Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist somit nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.
Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen.
Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist Folgendes mitzubringen:
Ausweisdokumente
ggf. Kfz-Schein
Wohnungsgeberbestätigung
Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an. Die Änderung des Kfz-Scheins ist gebührenpflichtig und sie beträgt 11,40 €.
Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Was wird benötigt:
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Die Abmeldung ins Ausland ist gebührenfrei.
Abmeldung Nebenwohnsitz
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Gemeinde Neu-Eichenberg postalisch (Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg, Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg) oder digital einzureichen.
Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.
Was wird benötigt?
Ausweisdokument
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist gebührenfrei.
Adressänderung Kfz-Schein
Voraussetzung:
Umzug innerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Was wird benötigt:
Ausweisdokument
Fahrzeugschein
Die Gebühr beträgt 11,40 € je zu ändernden Kfz-Schein.
Antrag Personalausweis
Voraussetzungen der Ausstellung eines deutschen Personalausweises:
Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Persönliche Vorsprache für die Unterschrift
(Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter erforderlich
Auf Wunsch KANN ein deutscher Personalausweis ab Geburt beantragt werden
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild.
Dieses können Sie entweder in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellen lassen oder bei der Drogeriemarktkette DM oder bei einem zertifizierten Fotografen.
Sollten Sie das biometrische Lichtbild nicht in der Gemeindeverwaltung anfertigen lassen, bringen Sie bitte zum Termin den Verifizierungscode für Ihr biometrisches Lichtbild mit, welches Sie bei der Anfertigung des Lichtbilds ausgehändigt bekommen haben.
Was kostet der neue Personalausweis?
27,60 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
46,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist?
Ca. 2 - 3 Wochen
Antrag Reisepass
Voraussetzungen für die Ausstellung eines deutschen Reisepasses:
Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Auf Wunsch KANN ein deutscher Reisepass ab Geburt beantragt werden
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild.
Dieses können Sie entweder in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellen lassen oder bei der Drogeriemarktkette DM oder bei einem zertifizierten Fotografen.
Sollten Sie das biometrische Lichtbild nicht in der Gemeindeverwaltung anfertigen lassen, bringen Sie bitte zum Termin den Verifizierungscode für Ihr biometrisches Lichtbild mit, welches Sie bei der Anfertigung des Lichtbilds ausgehändigt bekommen haben.
Was kostet der neue Reisepass?
Standard-Reisepässe:
37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
70,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende):
59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
92,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass (Lieferung innerhalb von 4 Werktagen ab Bestelleingang Bundesdruckerei Berlin):
69,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
102,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wie lange dauert es, bis der neue Pass abholbereit ist?
Ca. 4 - 8 Wochen für Standard-Reisepass
Vorläufiger Personalausweis / Reisepass
Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepasses
Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Persönliche Vorsprache für die Unterschrift
(Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter erforderlich
Auf Wunsch KANN ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass ab Geburt beantragt werden. Die Beantragung ist jedoch nur in Verbindung mit einem regulären Passantrag (Deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass) möglich. Ein vorläufiges Ausweisdokument kann nur beantragt werden, wenn die Lieferzeit der Bundesdruckerei bis zum Ereigniszeitpunkt nicht ausreichend ist.
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild.
Dieses können Sie entweder in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellen lassen oder bei der Drogeriemarktkette DM oder bei einem zertifizierten Fotografen.
Sollten Sie das biometrische Lichtbild nicht in der Gemeindeverwaltung anfertigen lassen, bringen Sie bitte zum Termin den Verifizierungscode für Ihr biometrisches Lichtbild mit, welches Sie bei der Anfertigung des Lichtbilds ausgehändigt bekommen haben.
Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) 10,00 €
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €
Abholung Ausweisdokument
Was wird benötigt:
Altes oder vorläufiges Ausweisdokument
Vordruck Vollmacht:
Online-Ausweisfunktion - PIN ändern / neu setzen
Sie können die PIN Ihres Ausweises jederzeit und beliebig oft von zu Hause aus ändern lassen. Hierzu ist allerdings ein entsprechendes Lesegerät sowie die Eingabe der bisherigen PIN erforderlich.
Wenn Sie die PIN Ihres Ausweises vergessen oder verloren haben, können Sie diese ändern bzw. neu setzen lassen. Die Neusetzung bzw. die Änderung der PIN ist jedoch nur nach persönlicher Vorsprache möglich.
Die Änderung oder das Neusetzen der PIN ist gebührenfrei.
Fischereischeine
Jugendfischereischein
Personen unter 15 Jahre (keine Prüfungsbescheinigung erforderlich)
Gültigkeit: 1 Jahr
Gebühr 6,50 €
(Mehr-)Jahresfischereischeine
Personen über 15 Jahre
Nachweis über bestandene Fischereiprüfung erforderlich
| Gültigkeit | Gebühr |
|---|---|
| 1 Jahr | 17,50 € |
| 5 Jahre | 45,00 € |
| 10 Jahre | 86,00 € |
Den Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines finden Sie hier: Antrag auf Fischereischein
Für den Jugendfischereischein sowie für die (Mehr-)Jahresfischereischeine ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Die jeweilige Gebühr ist bei der Antragstellung zu zahlen.
Beglaubigungen
Beglaubigt werden können Zeugnisse und Dokumente in deutscher Sprache, jedoch keine Urkunden.
Die Gebühr beträgt 5,00 € je Beglaubigung (unabhängig davon, wie viele Seiten das zu beglaubigende Dokument enthält).
Bei mehr als 6 Zeugnissen bitten wir Sie wegen des Zeitaufwands einen weiteren Termin buchen.
Antrag Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Führungszeugnis persönlich zu beantragen.
Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € muss bei Antragstellung bezahlt werden.
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung erklärt werden und die Erklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten. Ein möglicher Wiedereintritt in die Kirche muss hingegen gegenüber der maßgebenden Kirchengemeinde erklärt werden.
Der Kirchenaustritt bewirkt den zukünftigen Wegfall der Kirchensteuerpflicht.
Was wird benötigt:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Restmüllsack
Die Restmüllsäcke können bei jedem Abholungstermin mit an die Straße im Gemeindegebiet gestellt werden, wo auch das Fahrzeug des Müllentsorgungsunternehmens entlang fährt, auch wenn die Restmülltonne nicht zur Abholung an die Straße gestellt wird.
Die Gebühr pro Müllsack beträgt 5,50 € und ist bei der Entgegennahme des Müllsack zu zahlen.
Gewerbemeldungen
Was wird benötigt:
Ausweisdokument
ggf. Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei Gaststättengewerbe-Anmeldung zusätzlich polizeiliches Führungszeugnis
Formulare:
Die Gebühr je Gewerbemeldung beträgt 36,00 €.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister persönlich zu beantragen.
Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Die Gebühr beträgt 13,00 € und muss bei Antragstellung entrichtet werden.