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Terminbuchung jetzt auch online möglich

 

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit,
einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro zu vereinbaren.

Im unteren Bereich können Sie sich informieren, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen.

Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München. 

Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY. Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH:
https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY: https://www.timify.com/de-de/legal/


Termin online vereinbaren

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Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Ihren Termin, wie z.B. vorzulegende Unterlagen und die Gebühren.

Antrag Personalausweis

Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises:

  • Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine   Zustimmung der Eltern)
  • Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

        (Auf Wunsch KANN ein Personalausweis ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden).

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
  • Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen (bar).

 

Was kostet der neue Personalausweis?

22,80 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

37,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)

Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist?

Ca. 2-3 Wochen

Antrag Reisepass

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses:

  • Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

  • persönliche Vorsprache für die Unterschrift
  • (bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig.)
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.

 

Was kostet der neue Reisepass?

Standard-Reisepässe:

37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig

 

Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende):

59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
82,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

 

Express-Reisepass (Lieferung innerhalb von 4 Werktagen ab Bestell-Eingang Bundesdruckerei Berlin):

69,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
92,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen (bar). 

 

Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist?

Ca. 3-6 Wochen für Standard-Reisepass

Antrag Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.

Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Führungszeugnis persönlich zu beantragen.

Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 € muss bei Antragstellung in bar bezahlt werden.

Vorläufiger Personalausweis / Reisepass

Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepass

  • Hauptwohnsitz in Neu-Eichenberg
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
  • Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 
  • Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

 

Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)                      10,00 €

Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)                                       26,00 €

Antrag Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 € an Gebühren erhoben.

6,00 € fallen an bei der Verlängerung Änderung / Aktualisierung des Kinderreisepasses.

 

Die Gebühr ist jeweils bei Antragstellung in bar zu zahlen.

Gültigkeit: 1 Jahr

 

Was muss ich mitbringen?

Voraussetzungen für die Erstbeantragung, die Verlängerung und jede Aktualisierung:

  • Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!
  • Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben.
  • Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Neu-Eichenberg gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original notwendig.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Bei einer Verlängerung / Aktualisierung ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Kinderreisepass mitbringen.

Ummeldung innerhalb von Neu-Eichenberg inkl. Änderung Ausweis / Kfz-Schein

Wenn Sie in Neu-Eichenberg umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.

 

Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen.

 

Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.

Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.

 

Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen.

 

Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.

 

Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.

 

Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.  

 

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

  • Ausweisdokumente / Kfz-Schein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Gebühr (Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an, die Änderung des Kfz-Scheines ist gebührenpflichtig.

        Sie beträgt 10,80 € pro Kfz-Schein Änderung und ist in bar zu bezahlen).

Änderung Kfz-Schein

Voraussetzung:

Umzug innerhalb des Werra-Meißner-Kreises

 

Was wird benötigt:

  • Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein
  • Die Gebühr beträgt 10,80 € je zu ändernden Kfz-Schein und ist in bar zu bezahlen.

 

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Abmeldung ins Ausland

Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.

 

Was wird benötigt:

Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben

 

Die Abmeldung ins Ausland ist gebührenfrei

 

 

Abmeldung Nebenwohnsitz

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Gemeinde Neu-Eichenberg postalisch

(Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg, Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg) oder digital einzureichen. 

 

Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.

 

Was wird benötigt?

  • Ausweisdokument

 

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist gebührenfrei.

 

Fischereischeine

Jugendfischereischein

Personen bis 14 Jahre, keine Prüfungsbescheinigung erforderlich 

Gültigkeit: 1 Jahr/           Gebühr 7,50 €

 

Fischereischeine mit Gültigkeit für 1, 5 oder 10 Jahre

Personen ab 15 Jahre, Nachweis über bestandene Fischereiprüfung

 

Gültigkeit:    1 Jahr         Gebühr 12,50 €  

Gültigkeit:    5 Jahre       Gebühr 48,00 € 

Gültigkeit:   10 Jahre     Gebühr 86,00 €   

 

Für den Jugendfischereischein sowie für jeden anderen Fischereischein ist 1 aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.

 

Die jeweilige Gebühr ist bei der Antragstellung zu zahlen.


 
 

Müllsack

Die Restmüllsäcke können Sie bei jeder Abholung mit an die Straße im Gemeindegebiet gestellt werden, wo auch das Fahrzeug des Müllentsorgungsunternehmens entlang fährt, auch wenn die Restmülltonne nicht zur Abholung an die Straße gestellt wird.

 

Die Gebühr pro Müllsack beträgt 5,50 € und ist in bar bei der Entgegennahme des Müllsack in bar zu zahlen.

 

 

 

Beglaubigungen

beglaubigt werden können Zeugnisse / Dokument in deutscher Sprache

 

Die Gebühr beträgt 5,00 € je Beglaubigung (egal wie viele Seiten das zu beglaubigende Dokument enthält)

 

Bei mehr als 6 Zeugnissen bitte einen weiteren Termin buchen, wegen des Zeitaufwandes.

 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister persönlich zu beantragen.

 

Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.

 

Die Gebühr beträgt 13,00 €; sie muss bei Antragstellung in bar bezahlt entrichtet werden.

 

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Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch GESCHLOSSEN
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr