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Winterräum- und Streudienst 2022/2023

Meldung aus Neu-Eichenberg

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind die Hauseigentümer/innen gem. §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung verpflichtet den winterlichen Räum- und Streudienst auszuführen.

 

In Jahren mit gerader Endziffer (2022) sind die Eigentümer/innen der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räum- und Streudienst verpflichtet, in Jahren mit ungerader Endziffer (2023) die Eigentümer/innen der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke.

 

Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

 

Der zu beseitigende Schnee ist auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern. Die Abflussrinnen müssen vom Schnee freigehalten werden. Schnee, der wieder auf die Straße geschippt wird, kann zur Gefahr für Fahrzeuge und Radfahrer werden.

 

Die ganze Straßenreinigungssatzung kann auf unserer Internetseite www.neu-eichenberg.de über den Menüpunkt Bürgerservice è Satzungen gelesen werden.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr