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Informationen über die Kommunalwahlen am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie

Meldung aus Neu-Eichenberg

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.

 

Briefwahl ist ab 01. Februar 2021 möglich

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Die Wahlbenachrichtigungen werden Anfang Februar (KW 5-6) durch unser Rechenzentrum versandt. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten dann per Post zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.


Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.

 

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin:
Tel. 05504-99 89 000 oder per E-Mail:

 

Neu-Eichenberg, 25.01.2021

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Neu-Eichenberg
Gez. Wilhelm (Bürgermeister)

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

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Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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