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Hinweis zur Änderung der Maskenpflicht im ÖPNV/Schülerverkehr

Meldung aus Neu-Eichenberg

Der Werra-Meißner-Kreis möchte Sie auf die folgenden Änderungen im Rahmen des ÖPNV (insbesondere im Hinblick auf den Schülerverkehr) hinweisen

„Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetzt, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden.

Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Sofern sich Rückfragen ergeben sollten, stehe der Werra-Meißner-Kreis Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Roland Lentz

Fachbereich 6 Bildung und Kreisentwicklung


Werra-Meißner-Kreis - Der Kreisausschuss

 

Kontaktdaten:

Bahnhofstraße 15

37269 Eschwege 

Tel.: 05651 302-3601

Fax: 05651 7457-19

Email: oder

Internet: www.werra-meissner-kreis.de

 

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37249 Neu-Eichenberg

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T: 0 55 04 / 99 89 000
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