Hinweis zur Änderung der Maskenpflicht im ÖPNV/Schülerverkehr
Meldung aus Neu-EichenbergDer Werra-Meißner-Kreis möchte Sie auf die folgenden Änderungen im Rahmen des ÖPNV (insbesondere im Hinblick auf den Schülerverkehr) hinweisen:
„Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetzt, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen.
Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden.
Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.“
Sofern sich Rückfragen ergeben sollten, stehe der Werra-Meißner-Kreis Ihnen gerne zur Verfügung.
Roland Lentz
Fachbereich 6 Bildung und Kreisentwicklung
Werra-Meißner-Kreis - Der Kreisausschuss
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