Landtagswahl 2023 Informationen zur Briefwahl
Wo und wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen können Sie bei der Gemeindeverwaltung (Ihrer Hauptwohnung), Lange Str. 27 in 37249 Neu-Eichenberg, OT Hebenshausen beantragen.
Am einfachsten geht das mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief bis zum 17. September 2023 den Wahlberechtigten übersandt.
Der Antrag kann auch schriftlich per E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax gestellt werden. Damit eine Identifizierung der antragstellenden Person möglich ist, benötigt das Wahlamt dessen Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zahlreiche Gemeinden stellen als besonderen Service in ihrem Internetangebot ein elektronisches Formular bereit, mit dem Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Antrag kann auch direkt im Wahlamt mündlich gestellt werden, dabei sollte - sofern man nicht persönlich bekannt ist - ein Ausweispapier mitgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.
Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag für einen anderen stellen will?
Wer Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für andere abholen?
Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die bevollmächtige Person dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Daher sollten Sie ihren Antrag so früh wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Wann ist der letzte Antragstermin?
Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr beantragt werden. ln besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag, den 8. Oktober 2023 bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein?
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 8. Oktober 2023, bis 18.00 Uhr, bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.