Waldbrandgefahrenstufe 3 - Das Abbrennen von Baum- und Strauchabschnitten ist ab sofort untersagt sowie das Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum

Meldung aus Neu-Eichenberg

Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr!

Die zuständige Ordnungsbehörde darf den Wald sperren.

 

Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten! 

 

Insoweit wird sich auf den Waldbrandgefahrenindex berufen:

[https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html]

 

Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden!

 

Auch das Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum ist laut den Verordnungen der Hessischen Landesregierung zurzeit untersagt. 

 

Ebenso ist das Abbrennen von Baum- und Strauchabschnitten im Garten und auch das Abbrennen in einer Feuerschale  ab sofort untersagt. 


Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde