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Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung beschlossen

Meldung aus Neu-Eichenberg

Mitteilung der Hessischen Landesregierung

 

Angesichts der Corona-Pandemie hat die Hessische Landesregierung in den vergangenen Wochen notwendige Schritte im Kampf gegen das neuartige Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Schulen, Kindergärten, Theater, Museen, Sportstätten und nahezu der gesamte Einzelhandel sind mindestens bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen Menschenansammlungen verhindern, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu brechen. Alle diese einschneidenden Freiheitsbeschränkungen hatten und haben das übergeordnete Ziel die Gesundheit der Menschen zu schützen und Leben zu retten.

Die Beschäftigten des Gesundheits- und Pflegesektors sind jetzt auf eine zuverlässige Schutzausstattung angewiesen, um die vielen Menschen, die jetzt Hilfe benötigen, zu versorgen und gleichzeitig die eigene Gesundheit zu schützen. Ärzte, Krankenschwestern, Pflege- und unsere Einsatzkräfte benötigen jetzt dringend dieses Material. Eine allgemeine Empfehlung an die Bevölkerung, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen, halten der Bund und die Länder übereinstimmend nicht für zielführend. Aufgrund des großen Bedarfs an Ausrüstung haben wir im Hessischen Innenministerium die Task Force Koordinierung Beschaffungsmanagement und Verteilung eingerichtet, die in engem Austausch und Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts sowie dem Bund und den Ländern steht.

Der ganz überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger in unseren Kommunen zeigt sich solidarisch und hält sich gegenwärtig an die Verordnungen und die Hygiene- und Abstandsregeln. Die Fallzahlen der Infizierten in Deutschland und Hessen steigen dennoch von Tag zu Tag weiter an. Wir können daher in der gegenwärtigen Situation keineswegs von einer Entspannung der Lage sprechen.

Ab morgen können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Damit geben wir den Gesundheits- und Ordnungsämtern sowie der Polizei Handlungssicherheit im Umgang mit Verstößen und stellen eine landeseinheitliche Praxis sicher. Die Regelsätze können Sie dem untenstehenden Beitrag entnehmen.

Auch in den kommenden Tagen und Wochen, in denen frühlingshafte Temperaturen ankündigt sind und es die Menschen zu beliebten Ausflugszielen in unseren Kommunen ziehen könnte, gilt es soziale Kontakte und insbesondere größere Menschenansammlungen zu vermeiden.




 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

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