Winterräum- und Streudienst 2024/2025 auf Gehwegen
Meldung aus Neu-EichenbergHauseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus nicht nur im Winter von Schnee und Eis, sondern auch sonst von Verunreinigungen durch Laub und Früchte (zum Beispiel Kastanien, Haselnüsse etc.) zu befreien und diese in den dafür vorgesehenen Behältnissen (grüne Tonne) oder auf dem eigenen Komposthaufen zu entsorgen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neu-Eichenberg sind die Eigentümer/innen das ganze Jahr verpflichtet einmal wöchentlich die Straße, Bürgersteig und Gosse zu reinigen.
Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück kompostieren möchte, kann das Laub zur Kompostanlage Witzenhausen, Am Burgberg 1, 37217 Witzenhausen bringen. Tel.: 05542-71320.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind die Hauseigentümer/innen gem. §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung verpflichtet den winterlichen Räum- und Streudienst auszuführen.
Bei einseitigen Gehwegen sind in Jahren mit gerader Endziffer (2024) die Eigentümer/innen der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räum- und Streudienst verpflichtet, in Jahren mit ungerader Endziffer (2025) die Eigentümer/innen der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke.
Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Der zu beseitigende Schnee ist auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern. Die Abflussrinnen müssen vom Schnee freigehalten werden. Schnee, der wieder auf die Straße geschippt wird, kann zur Gefahr für Fahrzeuge und Radfahrer werden.
Die ganze Straßenreinigungssatzung kann auf unserer Internetseite www.neu-eichenberg.de über den Menüpunkt Bürgerservice -> Satzungen gelesen werden.