Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 18 "Heideweg"

Meldung aus Neu-Eichenberg

Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom

05.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020

in der Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg, Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen im Publikumsverkehr wird darum gebeten den Einsichtnahmetermin vorab telefonisch zu vereinbaren (05504/9989000). Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können während dieser Zeit gegeben werden. Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Durchführung der Verfahrensschritte wird gemäß § 4b BauGB mit Unterstützung eines Dritten, dem Ingenieurbüro Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, wird auf der Homepage der Gemeinde Neu-Eichenberg unter

(http://www.neu-eichenberg.de/bekanntmachungen/index.php)

in der Zeit vom 05.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Die vollständige Amtliche Bekanntmachung, die Begründung und der Vorentwurf steht Ihnen auch hier zum Downloaden bereit.