Auflagen zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser

Meldung aus Neu-Eichenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

eine Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist ab 13. Mai 2020 unter strengen Regeln wieder möglich.

  • Pro 5 m² Grundfläche darf nur eine Person eingelassen werden. 

DGH Eichenberg Dorf = 28 Personen

Gemeinschaftsraum Eichenberg Bahnhof= 17 Personen

Haus des Sports Hebenshausen (Raum oben) = 28 Personen

DGH Hermannrode Raum OG = 5 Personen

DGH Hermannrode Raum EG = 12 Personen 

DGH Marzhausen= 10 Personen

 

Die Hinweise/Auflagen zur Nutzung der jeweiligen Dorfgemeinschaftshäusern finden Sie im Download.

 

Der Bürgertreff in Hebenshausen steht weiter ausschließlich der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Eine Nutzung durch Vereine und Verbände ist im Bürgertreff noch nicht möglich.