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Corona-Virus: 4950 Gesamtfälle, 439 Erkrankte, 4341 Genesene, 170 Verstorbene

Meldung aus Neu-Eichenberg

Seit gestern gibt es 37 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Mittwoch bei 4950. Von den 37 Fällen entfallen aktuell 3 auf eine Station in einem Krankenhaus, wo insgesamt derzeit 7 Mitarbeiter und 8 Patienten betroffen sind. In einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau gibt es aktuell 8 PCR positive Fälle. Bei den genannten Infektionsausbrüchen wurden durch das Gesundheitsamt entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet.

 

Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 439 Personen. Genesen sind inzwischen 4341 Infizierte. Im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ist ein weiterer Todesfall zu beklagen. Es handelt sich um einen Mann im Alter von 75 Jahren. Wir sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Insgesamt sind 170 Todesfällen zu verzeichnen. Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 255. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 232. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

 

Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 30 Patienten auf der Normalstation und 5 Patienten auf der Intensivstation mit Beatmung behandelt. Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 620 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona

 

Hinweis für Reiserückkehrer: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hoch-inzidenzgebiet) gibt es unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Bund und Länder haben sich auf neue Regeln verständigt. Demnach gelten neue Schwellenwerte für die Einführung schärferer Corona-Maßnahmen ab Donnerstag (25.11.2021) und dann vier Wochen bis zum 23.12.2021. Diese sind von der Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken abhängig, der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz. Die Summe der belegten Intensivbetten ist ein weiteres separates Kriterium.

Ab dem Wert 3 (3 Klinikeinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) gilt dann flächendeckend die 2G-Regel im Freizeitbereich. Ungeimpfte haben dann z. B. keinen Zutritt  in Bars, Restaurants, Sporthallen und Kinos. Ab einem Wert von 6 müssen dann auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Wird im Land der höchste Schwellenwert von 9 erreicht, wären auch wieder Kontaktbeschränkungen möglich. Hessen hat die erste Warnstufe überschritten; die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz (21.11.2021) liegt bei 4,4. Darum hat Hessen die 2G-Regel landesweit eingeführt.

 

Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen. Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

 

Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Sollte bei der Erstimpfung der Impfstoff von Johnson&Johnson verwendet worden sein, ist bereits nach 4 Wochen eine Auffrischung sinnvoll.

Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

 

Bereits jetzt führen die schweren COVID-19-Erkrankungen zu einer besorgniserregenden hohen Belastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Neben der noch zu geringen Impfquote bei der Grundimmunisierung sind dafür die höhere Übertragungsrate der vorherrschenden Delta-Variante, der mit der Zeit nachlassende Impfschutz auch vor schwerer Erkrankung derzeit besonders bei älteren oder vorerkrankten Menschen, sowie die Transmission von SARS-CoV-2 nicht nur durch Ungeimpfte, sondern auch durch vollständig grundimmunisierte Personen ursächlich. Die Auffrischimpfung dient sowohl dem Selbstschutz als auch dem Schutz der Mitmenschen und lässt einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

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