Selbstständige Absonderung aufgrund Test-Ergebnis und neue RKI-Empfehlung zur Testdurchführung

Meldung aus Neu-Eichenberg

Das Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreise weist darauf hin, dass nach § 3a der Ersten Corona-Verordnung des Landes Hessen betroffene Personen dazu verpflichtet sind, sich nach einem positiven Testergebnis einschließlich aller im Haushalt lebender weiterer Personen für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden.

 

Hierzu ist eine formlose E-Mail an unter Angabe aller Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer) zu senden. Nur wer keine E-Mail senden kann, kann ausnahmsweise die Angaben unter Tel.: 05651 302-25200 fernmündlich mitteilen. Hierbei ist zu beachten, dass eine telefonische Erreichbarkeit wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht jederzeit sofort gewährleistet ist. Aus diesem Grund ist eine Meldung per E-Mail in jedem Fall vorzuziehen.

 

Das Gesundheitsamt nimmt dann zeitnah Kontakt zu den Betroffenen auf und wird die weiteren Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes ermitteln und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

 

Weiterhin bittet das Gesundheitsamt um Beachtung der geänderten RKI-Vorgaben nach denen aufgrund der begrenzten Laborkapazitäten ab sofort nur noch symptomatische Kontaktpersonen abgestrichen werden sollen und bei asymptomatischen Betroffenen nur noch im Einzelfall nach ärztlicher Risikobewertung ein Abstrich erfolgt.